Sicheres Wohnen

Rolf Freitag

Rauchwarnmelder und Schornsteinaufsätze

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§ 48 Abs. 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern schreibt durch Änderung ab 18.04.2006 vor, dass bei Neu- und Umbauten von Wohnungen Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen über Rauchwarnmelder verfügen.

Ich liefere und montiere für Sie:

Rauchwarnmelder “10 Jahre Garantie auf Funktion und Batterie”

  • SRW 3000 GfSW
    • intelligenter StandAlone-Rauchwarnmelder zur Früherkennung von Bränden und lokaler akustischer Alarmierung
    • fest integrierte Energieversorgung für den Langzeiteinsatz
    • professionelles Rauchmesssystem für höchste Sicherheit und zuverlässige Alarmverifikation durch 16fache Messung und prozessorgesteuerter Auswerte-Logik
    • Stummschaltung nach EN 14604 zur Deaktivierung von Falschalarmierungen
    • 10 Jahre Garantie auf Rauchwarnmelder und Batterie

      Markenqualität "Made in Germany"
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http://www.schornsteinfeger-ruegen.de/html/dirk_kopcke_rauchwarnmeldesyst.html

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