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§ 48 Abs. 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern schreibt durch Änderung ab 18.04.2006 vor, dass bei Neu- und Umbauten von Wohnungen Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen über Rauchwarnmelder verfügen.
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